Satzung

Satzung


§ 1 Mitgliedschaft im Arbeitskreis
Mitglieder des Arbeitskreises der Professoren für Fahrzeugtechnik an Fachhochschulen sind ausschließlich hauptamtlich selbständig in Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik an den Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland tätige Professoren und Hochschullehrer. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen gelten in diesem Sinne als gleichwertig. Auf Antrag können gleichgestellte hauptamtliche Lehrpersonen, die an Hochschulen anwendungsorientierter Art in Ländern der Europäischen Gemeinschaft, in der Schweiz oder in Österreich ebenfalls auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens tätig sind, Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft von nebenamtlichen Dozenten, Lehrbeauftragten, sonstigen Lehrpersonen, Assistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Doktoranden, Diplomanden oder Studenten ist ausgeschlossen.
Erfüllt ein Aufnahmebewerber die Bedingungen des Satzes 1, so genügt eine schriftlich beim Sprecher des Arbeitskreises eingereichte Willenserklärung. Erfüllt ein Aufnahmebewerber nur die Bedingungen des Satzes 2, so ist sein Antrag, der schriftlich eingereicht und erläutert sein muss, der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


§ 2 Ziele und Aufgaben des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis versteht sich als loser Zusammenschluss der in § 1 genannten Personen. Seine Aufgabe ist es, die praxisorientierte Lehre zu pflegen, anwendungsbezogene Forschung zu fördern, das Studium der Fahrzeugtechnik an den Fachhochschulen hinsichtlich seiner Inhalte und Methoden laufend zu verbessern und es der Entwicklung der Fahrzeugtechnik anzupassen. Der Arbeitskreis führt außerdem Informations- und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens sowohl für seine Mitglieder, als auch für berufstätige Ingenieure, Absolventen und Studenten durch.


§ 3 Sitzungen des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis trifft sich in der Regel einmal pro Jahr zu einer Sitzung. Der Sprecher des Arbeitskreises lädt dazu mit Angabe einer Tagesordnung schriftlich ein.


§ 4 Beschlussfassung
Beschlüsse werden auf Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Antrag kann geheim abgestimmt werden.


§ 5 Sprecher und stellvertretender Sprecher des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher und dessen Stellvertreter auf 5 Jahre Amtszeit.


§ 6 Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik des Vereins Deutscher Ingenieure VDI
Der Arbeitskreis entsendet zwei Vertreter in den Beirat der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik und unterstützt diese bei ihrer Arbeit.
( Auf der 3. Sitzung in Rüsselsheim am 14.9.1977 beschlossen und in Kraft gesetzt. Auf der 20. Sitzung in Köln am 19.9.1994 und auf der 21. Sitzung in Rüsselsheim am 19.9.1995 § 6 geändert.)